WICHTIG – Bitte lesen Sie diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) sorgfältig durch, Sie müssen sicher sein, dass Sie den Inhalt vollständig verstanden haben.
Dieser EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Benutzer und der CAME S.p.A., einem Unternehmen nach italienischem Recht mit Sitz in Dosson Di Casier (TV) - Italien, via Martiri della Libertà 15 (im Folgenden „CAME“). Bevor Sie die CAME Software (wie unten beschrieben) installieren oder verwenden, müssen Sie die Bedingungen dieses EULA prüfen und annehmen bzw. ablehnen. Indem Sie auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ klicken, bestätigen Sie, dass Sie alle Bestimmungen und Bedingungen dieses EULA, der demzufolge in jeder Hinsicht verbindlich wird, gelesen und verstanden haben und sie annehmen. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dürfen Sie die Adobe-Software nicht herunterladen, installieren und verwenden. Der Begriff „CAME Software“ bezeichnet den gesamten Inhalt der Datei (einschließlich den in Artikel 3 unten detailliert beschriebenen Komponenten), die von CAME elektronisch übermittelt wird. Die Datei umfasst Software, schriftliches Material oder zugehörige erläuternde Dateien (Dokumentation) und Schriftarten (Font).

 

1. Gegenstand der Lizenz

CAME gewährt dem Benutzer die diesem EULA entsprechende nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der CAME Software. Die CAME Software wird als nicht erworbene Software lizenziert. Alle nicht ausdrücklich in diesem EULA gewährten Rechte sind CAME, seinen Lieferanten und Lizenzgebern vorbehalten.

 

2. Eigenschaften

CAME behält sich das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten an der CAME Software vor.
Die Rechte des Benutzers zur Nutzung der CAME Software sind auf die in diesem EULA ausdrücklich gewährten Rechte beschränkt. Dem Benutzer werden keine weiteren Rechte in Bezug auf die CAME Software und ihre Komponenten oder andere geistigen Eigentumsrechte gewährt bzw. stillschweigend eingeräumt.
Aufbau, Organisation und Code der CAME Software stellen ein wertvolles geistiges Eigentum von CAME, seinen Lieferanten und Lizenzgebern dar.
Hier erwähnte Marken von Drittanbietern sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

 

3. Software von Drittanbietern

Die CAME Software enthält das Produkt ADOBE FLASH® PLAYER, das Eigentum von Adobe ist und einer Lizenzvereinbarung mit einem Drittanbieter unterliegt, in der die Verwendung, Installation, Vervielfältigung, Verteilung, Leistung und Anzeige dieses Produkts als Teil der CAME Software geregelt sind.
Der Benutzer erkennt an, dass dieser EULA keine Rechte in Bezug auf das Produkt ADOBE FLASH® PLAYER gewährt und somit, als nicht erschöpfendes Beispiel, keine geistigen Eigentumsrechte oder das Recht Updates, Änderungen, Verbesserungen und Unterstützung zu erhalten, beinhaltet.
Im Allgemeinen bestätigt der Benutzer, dass dieser EULA ihm keine Rechte auf Marken von CAME, seinen Lieferanten und Lizenzgebern einräumt.

 

4. Einschränkungen und Restriktionen

Dem Benutzer ist untersagt:
a) die CAME Software sowie jede einzelne ihrer Komponenten (z.B. ADOBE FLASH® PLAYER) zu vertreiben und zu kopieren;
b) von der CAME Software sowie von jeder einzelnen ihrer Komponenten (z.B. ADOBE FLASH® PLAYER) abgeleitete Produkte zu ändern und zu erstellen;
c) die CAME Software sowie jede einzelne ihrer Komponenten (z.B. ADOBE FLASH® PLAYER) zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig in einer für Menschen wahrnehmbaren Form zu ändern;
d) die CAME Software sowie jede einzelne ihrer Komponenten (z.B. ADOBE FLASH® PLAYER) oder Begleitmaterialien zu lizenzieren, zu vermieten, zu verkaufen, zu behindern, den Zugriff darauf zu gewähren oder zu verhindern.

 

5. Garantiebeschränkungen

Der Benutzer erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass die Nutzung der CAME Software auf einer „as is“-Grundlage und ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt wird.
CAME, seine Lieferanten und Lizenzgeber schließen ausdrücklich alle Gewährleistungen in Bezug auf die CAME Software und alle ihre Komponenten aus.
CAME, seine Lieferanten und Lizenzgeber schließen ausdrücklich und ohne Einschränkung alle Gewährleistungen oder Bedingungen oder Zusicherungen der Leistung, einschließlich der Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Leistungsfähigkeit und Performance der CAME Software und aller ihrer Komponenten sowie alle Gewährleistungen, die eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter betreffen, aus.
Insbesondere gewährleistet CAME nicht, dass die CAME Software ununterbrochen und ohne zeitliche Begrenzung verfügbar sein wird.
Der Benutzer nimmt hiermit davon Kenntnis, dass die CAME Software weder mit Computern mit Linux oder Mac OS Betriebssystemen noch mit Tablets und Smartphones mit einem beliebigen Betriebssystem kompatibel ist.

 

6. Schadenersatzausschluss und Haftungsbeschränkung

In keinem Fall haften CAME, seine Lieferanten und Lizenzgeber dem Benutzer gegenüber und gemäß irgendwelcher Rechtstheorien für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art oder für indirekte, zufällige, strafbewehrte, besondere oder Folgeschäden, wie z.B. Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Gewinn, Ausfallkosten, Kosten von Mängelansprüche Dritter, Verzug, Verspätung und Sachschäden.
Keine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen beschränkt oder schließt eine Haftung aus, die nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Im Falle der Nichtanwendbarkeit von Garantiebeschränkungen oder Haftungsausschlüssen beschränkt sich die Haftung von CAME auf den gesetzlich maximal zulässigen Umfang.

 

7. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit dieses EULA beginnt an dem Tag, an dem die CAME Software heruntergeladen wird und ist unbegrenzt; der Benutzer kann den EULA jederzeit kündigen, indem er die Nutzung der CAME Software einstellt, unbeschadet des Rechts von CAME, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Benutzer die darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen nicht einhält.
Im Fall der Kündigung durch CAME: i) muss der Benutzer die Nutzung der CAME Software unverzüglich einstellen und sämtliche Kopien der CAME Software sowie alle ihre Komponenten, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, vernichten und CAME schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach der Kündigung nachgekommen ist; ii) ist CAME nicht mehr verpflichtet dem Benutzer, die in diesem EULA vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Die in den Artikeln 5, 6, 8, 9, 10 und 11 sowie im nächsten Absatz enthaltenen Rechte und Pflichten überdauern die von CAME ausgesprochene Kündigung dieses EULA und die Beendigung der Nutzung der CAME Software durch den Benutzer.
In jedem Fall erkennt der Benutzer an und akzeptiert ausdrücklich, dass CAME ab dem 31.10.2021 keine Verpflichtungen ihm gegenüber hat, darunter als nicht erschöpfendes Beispiel: die Pflicht gegenüber dem Benutzer und in Bezug auf die gesamte CAME Software Unterstützung und/oder Updates zu leisten.

 

8. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand

Dieser EULA unterliegt in jeder Hinsicht und unter ausdrücklichem Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge, die den internationalen Warenverkauf betreffen, dem italienischen Recht. Beide Parteien willigen unwiderruflich ein, dass das Gericht Treviso (Italien) die ausschließliche persönliche Zuständigkeit für alle Belange, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder die damit zusammenhängen, innehat. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem EULA ergeben oder damit zusammenhängen, werden ausschließlich in Italien und vor dem Gericht Treviso verhandelt.

 

9. Exportbeschränkungen

Der Benutzer akzeptiert, dass er die CAME Software nur unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Einschränkungen und Vorschriften des US-Handelsministeriums oder anderer US-Regierungsbehörden oder US-Regierungsstellen sowie unter Einhaltung der von der Europäischen Union oder Regierungsbehörden anderer Länder erlassenen Maßnahmen verwenden darf.
Der Benutzer akzeptiert zudem, dass ihm untersagt ist, die CAME Software herunterzuladen, zu exportieren, zu reexportieren, zu übermitteln und zu verwenden: i) in der VR China, Kuba, Iran; ii) an Personen, die auf den vom US-Handels- und Finanzministerium benannten Bürgerlisten oder Verweigerungsanordnungen stehen,die Sie hier einsehen können.
Die CAME Software kann auch den Export-, Import- oder anderen Gesetzen anderer Länder unterliegen.
Der Benutzer garantiert und sichert zudem zu, dass er zum Zeitpunkt der Annahme dieses EULA kein Bürger oder Einwohner der VR China, Kuba und Iran ist und dass er keinen sonstigen Beschränkungen zum Erhalt der CAME Software und allen ihren Komponenten sowie den in der folgenden Liste aufgeführten und über diesen link erhältlichen oder ähnlichen Beschränkungen unterliegt.
Alle Rechte, die sich aus der Nutzung der CAME Software ergeben, werden vorbehaltlich des Widerrufs bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels gewährt.

 

10. Zustimmung zur Einrichtung einer Mensch-zu-Mensch-Kommunikation

Die CAME Software ist so konzipiert, dass sie eine „Mensch-zu-Mensch“-Kommunikation zwischen Benutzern mit Computern und anderen Geräten für direkte Kommunikationszwecke, sowohl Audio-/Video- als auch Textnachrichten, unter Einbeziehung der Server und Geräte der Video-Türsprechanlage ermöglicht. Die CAME Software gibt bestimmte Informationen über das Video-Türsprechanlagenkonto des Benutzers an andere Parteien und Computer oder Geräte der Video-Türsprechanlage weiter.
Der Benutzer erkennt an und akzeptiert, dass die CAME Software derartige Kommunikationen erlaubt und stimmt zu, dass CAME in keiner Weise für das Verhalten Dritter und/oder ihrer Computer, die infolge der Installation oder Nutzung der CAME Software mit dem Benutzer oder seinem Computer interagieren, verantwortlich ist oder sein wird.

 

11. Datenschutz

Das Herunterladen der CAME Software über die CAME Website came.com setzt die Bereitstellung bestimmter notwendiger Daten durch den Benutzer voraus. Der Benutzer verpflichtet sich im Hinblick auf die Ausführung dieses EULA zur korrekten und wahrheitsgemäßen Mitteilung dieser Daten.
Die vom Benutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von CAME in der Weise, die in der unter dem folgenden web-seite zugänglichen Datenschutzerklärung beschrieben ist, verarbeitet.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieses EULA ungesetzlich oder nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sind, bleiben die anderen Bestimmungen des EULA in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Dieser EULA stellt die endgültige Vereinbarung zwischen CAME und dem Benutzer bezüglich der CAME Software dar und ersetzt alle früheren die CAME Software betreffenden Zusicherungen, Verpflichtungen, Mitteilungen oder Ankündigungen.
Dieser EULA wurde in deutscher Sprache verfasst und der Benutzer stimmt zu, dass der in italienischer Sprache verfasste EULA im Falle eines Konflikts zwischen dieser Fassung und einer in eine andere Sprache übersetzten Version den Vorrang hat.

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